Die Höhe Ihres Kirchenbeitrags richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen. Dieses entspricht im Allgemeinen dem Einkommen laut Einkommensteuergesetz (auf dem Einkommensteuerbescheid / der Arbeitnehmerveranlagung unter Einkommen ausgewiesen).
Grundlage für die Berechnung ist der Kirchenbeitragstarif. Er beträgt derzeit 1,1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, abzüglich eines Abschlagbetrages von € 57,50.
Es werden aber auch Einkommen als Grundlage herangezogen, die einer staatlichen Besteuerung nicht unterliegen (z. B.: AMSBezüge, Karenzgeld, ausländische Einkünfte, ...). Ist das Einkommen des laufenden Jahres mit dem des Vorjahres vergleichbar, wird der Steuerbescheid des Vorjahres herangezogen. Ansonsten (z. B. bei Firmenwechsel, längerer Arbeitslosigkeit oder Krankenstand, Karenz, ...) wird der Beitrag nach dem
Einkommen des laufenden Jahres berechnet.
Nähere Informationen finden Sie unter Berechnung Kirchenbeitrag .